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Gestern wurde Deutschland durch Sturmböen wieder einmal heftig durchgerüttelt.

Worauf muss ich hier bei Versicherungen achten?

Wohngebäudeversicherung und Hausrat

  • Entsteht ein Schaden am Gebäude oder an meinem Hab und Gut im Haus/in der Wohnung, dann ist dies grundsätzlich über die Wohngebäude- und/oder Hausrat abgedeckt. Bei fast allen Versicherungen gilt dies jedoch nur dann, wenn mindestens Windstärke 8 vorliegt (ab 63 km pro Stunde). Dies muss der Versicherungsnehmer beweisen!
  • Es gibt inzwischen Tarife, in denen keine Mindestwindstärke vorliegen muss.
  • Wichtig ist außerdem, die grobe Fahrlässigkeit mit abgesichert zu haben, da ansonsten bei z.B. einem offenen Fenster auch die Leistung seitens der Versicherung verweigert werden kann.

KFZ

  • Entsteht ein Schaden am KFZ, dann wird dies bei einer Windstärke von mindestens 8 durch die Teilkasko reguliert. Liegt die Windstärke darunter, kann dies über die Vollkaskoversicherung abgewickelt werden.
  • Hier ist zu beachten, dass der Versicherungsnehmer bei Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung in der Prämie hochgestuft werden kann.
  • Wichtig bei allen Schadensfällen:
  • Konkretes Datum und Uhrzeit des Schadens festhalten!

 

Weitere Infos findet ihr in meinem Sturm-Video 😉!